Zahnzusatzversicherungen – Kronen und Verblendungen
Dank des medizinischen Fortschritts können heutzutage viele kaputte Zähne, die früher gezogen werden mussten, erhalten bleiben. Reicht eine Zahnfüllung nicht mehr aus, empfiehlt der Zahnarzt die Überkronung der noch gesunden Zahnsubstanz. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2005 einen befundorientierten Festzuschuss zu. Dieser deckt aber nur ca. 50% der sogenannten Regelversorgung ab.
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Wer übernimmt die Kosten?
Für Versicherte bedeutet dies, tief in den eigenen Geldbeutel zu greifen. Wünschen Sie eine höherwertige Versorgung, müssen Sie die entstehenden Mehrkosten selber bezahlen. Leider zeigen Erfahrungen, dass eine Zahnprothetik meist zum schlechtesten finanziellen Zeitpunkt notwendig wird. Zahnzusatzversicherungen können dieses Risiko abfedern. Zahnärztliche Leistungen und Materialkosten, die nicht über den von der GKV gezahlten Festzuschuss abgedeckt sind, werden teilweise bis zu 100 % übernommen.
Privat Krankenversicherte entscheiden bei der Wahl Ihres Krankenversicherungsschutzes darüber, wie viel die PKV von der Zahnarztrechnung bezahlen muss. Die gängigen Tarife sehen eine Kostenerstattung in Höhe von 60-90 % vor. Sogenannte „Premium-Tarife“ bezahlen teilweise sogar 100 % der Rechnung.
Teilkrone oder Vollkrone – Wo liegt der Unterschied?
Beim Einsatz einer Vollkrone wird der stark geschädigte Zahn vollständig umschlossen. Ist dagegen der überwiegende Teil der Zahnhartsubstanz noch gesund, versuchen Zahnärzte den Zahn mit einer Teilkrone zu stabilisieren. Die Anfertigung ist um ein Vielfaches höher im Vergleich zur Vollkrone. Die Teilkrone muss aufwendig an die bestehende Zahnstruktur angepasst werden. Verwendet werden Edelmetalllegierungen oder Vollkeramik.
Obwohl für eine Teilkrone weniger Material eingesetzt werden muss, kostet sie oft sogar mehr als eine Vollkrone. Der Grund liegt zum einen in dem hohen Arbeitsaufwand für die Anpassung an den bestehenden Zahn. Zum anderen erhält eine Teilkrone nur durch den Einsatz hochwertiger Materialien seine gewünschte Stabilität. Praxisbeispiele zeigen, dass zwischen einer Gusskrone und einer Teilkrone aus Gold über 100 € Preisunterschied bestehen können.
Was kosten Zahnkronen?
Die Preise für eine Zahnkrone können sehr unterschiedlich ausfallen. Dies hängt vom verwendeten Material und von der Art der Krone ab. Die GKV bezahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten immer einen Festzuschuss von ca. 135 €. Da dieser nicht annähernd die Gesamtkosten deckt, empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung. Hier werden bis zu 100 % der Zahnarztrechnung bezahlt.
Gusskrone
Die Regelversorgung der GKV sieht die Verwendung einer Gusskrone vor. Der Festzuschuss deckt ca. 50 % der Gesamtkosten. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % der verbleibenden Differenz.
Verblendkrone
Nur im Frontzahnbereich bezahlt die GKV neben der Krone einen kleinen Zuschuss für die Verblendung des sichtbaren Zahnbereiches. Vollverblendungen für alle Zähne sind nur im Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherungen enthalten..
Vollkeramikkrone
Da Verblendungen im Laufe der Jahre abplatzen oder sich verfärben können, empfehlen immer mehr Zahnärzte Vollkeramikkronen. Die erheblichen Mehrkosten von rund 450 € können bei der Zahnzusatzversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Goldkrone
Im Backenzahnbereich werden immer öfter Goldkronen eingesetzt. Nach Abzug des GKV-Festzuschusses verbleibt eine Eigenbeteiligung von mehreren hundert Euro. Zahnzusatzversicherungen bezuschussen auch diese Zahnversorgung.
Zahnzusatzversicherung für Kronen – wir beraten Sie
Angesichts der erheblichen Kostenbelastungen, die auf Patienten bei der Eingliederung von Zahnkronen zukommen, schließen immer mehr GKV-Versicherte eine Zahnzusatzversicherung ab. Bei fast 200 Tarifangeboten auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist es oft schwer, die zur eigenen Versorgungssituation passende Police zu finden.
Unsere unabhängigen und zertifizierten Gesundheitsberater beraten Sie am Telefon. Im Gespräch werden mit Ihnen gemeinsam die entscheidenden Kriterien für eine Zahnzusatzversicherung besprochen. Oft stellt sich für Versicherte die Frage, ob eine Zahnzusatzversicherung eine Zahnkrone übernimmt, wenn der Zahn vor Jahren mit einer Zahnfüllung versorgt wurde. Beachten sollten Sie auch, wie die Versicherungsleistung der Zahnzusatzversicherung aussieht, wenn eine Zahnkrone auf ein Zahnimplantat gesetzt wird.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung im Gegensatz zur GKV auch die Erneuerung einer vorhandenen Zahnkrone aus ästhetischen Gründen? Unsere Experten werden Ihnen aufzeigen, dass Sie mit der richtigen Wahl einer Zahnversicherung für Kronen auch in diesem Leistungsfall gut abgesichert sind.
Rufen Sie uns an – Wir beraten Sie gern!